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BGH, 19.12.1952 - 1 StR 576/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52
Voraussetzungen für das Vorliegen eines unbeachtlichen Strafrechtsirrtums - …
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 576/52
Das muss besonders dann gelten, wenn die verschiedenen durch die Tat verletzten Strafgesetze dasselbe oder ein nahe verwandtes Rechtsgut schützen, wie hier der § 172 und der § 173 Abs. 2, soweit er den Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie unter Strafe stellt und damit den engeren Kreis der Familie von geschlechtlichen Beziehungen freihalten will (vgl BGH 5 StR 195/52 vom 10. April 1952 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil 1 StR 495/52 vom 9. Dezember 1952). - BGH, 09.12.1952 - 1 StR 495/52
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 576/52
Das muss besonders dann gelten, wenn die verschiedenen durch die Tat verletzten Strafgesetze dasselbe oder ein nahe verwandtes Rechtsgut schützen, wie hier der § 172 und der § 173 Abs. 2, soweit er den Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie unter Strafe stellt und damit den engeren Kreis der Familie von geschlechtlichen Beziehungen freihalten will (vgl BGH 5 StR 195/52 vom 10. April 1952 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil 1 StR 495/52 vom 9. Dezember 1952). - BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 576/52
Dieser Einwand betraf, wie die Revision mit Recht rügt, einen Verbotsirrtum im Sinne der Entscheidung BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].